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Pfandleihe wien
Pfandleihe. Wie wird eigentlich das uralte System der Pfandleihhäuser definiert? Ganz einfach: Man verpfändet ein bewegliches Gut, um dafür einen Pfandkredit zu erhalten. Das Pfand dient also der Sicherung des Betrages, den man vom Pfandleihhaus als Kleinkredit erhält. Wussten Sie schon, dass man im letzten Jahrhundert neben Schmuck und Edelmetall auch Haushaltsgegenstände und Kleidung beleihen konnte? Das funktioniert heute natürlich nicht mehr. Dafür kann man Mobiltelefone, Laptops und andere hochwertige elektronische Geräte in die Pfandleihe bringen.

Gegenstände, die man verpfänden kann

Es gibt vieles, das Sie in unserem Leihhaus anbieten können und wofür Sie schnell und unbürokratisch einen kurzfristigen Kleinkredit erhalten. Grob umrissen sind das: • Gold- und Silberschmuck • Luxusuhren • Edelsteine • Medaillen und Münzen • Gold- und Silberbarren • Tafelsilber • Zahngold • Hochwertige elektronische Geräte Es ist unmöglich, an dieser Stelle all das aufzuzählen, was Sie an wertvollen Gegenständen im „Juwelier & Leihhaus“ verpfänden können – bitte kontaktieren Sie uns und fragen einfach nach! Wir helfen Ihnen gern weiter.

Höhe des Pfandkredits

Das Pfand, das Sie uns zur Beleihung vorlegen, muss natürlich erst einmal begutachtet und geschätzt werden. Unsere qualifizierten Gutachter und Juweliere verfügen über einen hohen Erfahrungsschatz und zahlreiche Methoden zur Bewertung und Begutachtung. Steht daran anschließend der Wert des jeweiligen Gegenstandes fest, kann der Beleihungswert genannt werden. Sie als Kunde entscheiden letztendlich, ob Sie unser Angebot annehmen wollen.

Absicherung von Kunde und Pfandleiher

Für Sie als Kunden und für uns als Pfandleiher ist es selbstverständlich wichtig, dass beide Seiten bei einer Beleihung zuverlässig abgesichert werden. Wie funktioniert das? Steht die Höhe des Pfandkredits fest, wird ein Vertrag, der so genannte Pfandbrief, ausgefertigt. Hierin sind alle Konditionen wie Zinsen und Gebühren festgeschrieben, es werden keine mündlichen Nebenabsprachen getroffen oder davon abweichende Regelungen aufgestellt. Sie als Kunde wissen also ganz genau, was Sie bei der Auslösung Ihres Pfandes neben dem eigentlich Pfandbetrag an Gebühren und Zinsen bezahlen müssen und wie viel Zeit Sie haben, Ihr Pfand wieder auszulösen. Das werden meist drei Monate sein – eine Verlängerung kann optional erfolgen. Zu Einlösung Ihres Pfands müssen Sie Ihren Pfandschein vorlegen. Bewahren Sie dieses Dokument deshalb gut auf und melden einen etwaigen Verlust unverzüglich.

Steigen meine Schulden durch die Beleihung?

Die Antwort auf diese Frage ist klar und eindeutig: Nein. Sie können das Beleihen von wertvollen Gegenständen gerne als Tausch ansehen: Ihr Hab und Gut tauschen Sie vorübergehend gegen Bargeld ein. Sie verschulden sich dadurch als nicht. Sollten Sie Ihr Pfand nicht wieder einlösen können (was übrigens nur in 10 Prozent aller Fälle passiert), kommen keine weiteren Forderungen und Kosten auf Sie zu. Nach einer angemessenen Frist gelangen solche nicht eingelösten Gegenstände in die Versteigerung bzw. den Verkauf. Bleibt der Besuch einer Pfandleihe anonym? Außer uns wird niemand erfahren, dass Sie unser Kunde sind. Wir benötigen von Ihnen als Legitimation lediglich ein gültiges Ausweisdokument, die Daten daraus unterliegen dem Datenschutz und werden niemandem zugänglich gemacht. Es erfolgt kein Eintrag bei der Schufa.

Ist mein Pfand sicher?

Die uns überlassenen Pfandgegenstände sind selbstverständlich ausreichend versichert und werden den Vorschriften entsprechend gelagert.

Sie haben noch Fragen?

Wir stehen Ihnen gerne zur Seite

Bei weiteren Fragen und Anliegen nehmen Sie einfach unverbindlich und schnell mit uns telefonisch Tel.: oder per Mail mail@juwelier-leihhaus.at Kontakt auf. Auch in diesem Jahr stehen wir mit unseren Experten an Ihrer Seite.

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